Anschrift

Amtsgericht Goslar

Hoher Weg 9
38640 Goslar

Postanschrift:
Postfach 1180
38601 Goslar

Tel.: 05321/705-0
Fax: 05321/705-210

E-Mail: poststelle@ag-gs.niedersachsen.de
Internet: http://www.landgericht-braunschweig.niedersachsen.de

Landgerichtsbezirk: Braunschweig

Wertung

Wertung ø
0
5
0Bewertungen
Ihre Bewertung
0
5
Noch nicht bewertet
1. Transparenz. Der für das insolvente Schuldnerunternehmen zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin ist aus der im Internet veröffentlichten Geschäftsverteilung des Insolvenzgerichts erkennbar. Die Geschäftsverteilung ist nach Anfangsbuchstaben gegliedert. Für Voranfragen d.h. Anfragen vor eigentlicher Antragstellung wird die richterliche Zuständigkeit in gleicher Weise begründet.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
2. Kommunikation / Offenheit. Das Insolvenzgericht pflegt insgesamt eine offene und transparente Kommunikation.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
Bei einer geplanten Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahrens besteht beim Insolvenzgericht Bereitschaft zur Führung eines Vorgespräches und einer Vorabstimmung zum geplanten Gang des Verfahrens
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
3. Das Insolvenzgericht steht einer Eigenverwaltung / Sanierung grundsätzlich positiv gegenüber und bringt sich in die geplante Sanierung eines Unternehmens in rechtlich wie wirtschaftlich kompetenter Weise aktiv ein.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
4. Nach 'offizieller' Antragstellung besteht eine hohe Bereitschaft auch mit dem eigenverwaltenden Schuldner oder auch dem Berater des Schuldners zeitnah und ergebnisoffen zu kommunizieren.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
5. Auswahl eines Insolvenzverwalters / Sachwalters. Das Insolvenzgericht ist grundsätzlich offen für begründete Vorschläge des Schuldners zur Einrichtung und Besetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses soweit dieser ein repräsentatives Abbild der Gläubigerstruktur darstellt.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
6. Das Insolvenzgericht ist grundsätzlich offen für begründete Vorschläge des Schuldners und der verfahrensinteressierten Gläubigerschaft.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
7. Professionalität der Verfahrensgestaltung. Die Richterinnen und Richter des Insolvenzgerichts sind - bezogen auf ihren Gesamtarbeitsumfang - vorwiegend mit Insolvenzverfahren befasst.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
8. Das Insolvenzgericht nimmt aktiv an der Tätigkeit eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses und grundsätzlich auch an dessen Sitzungen teil.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
9. Im Rahmen einer vorläufigen Eigenverwaltung ordnet das Gericht auf begründeten Antrag Einzelermächtigungen zu Gunsten des eigenverwaltenden Schuldners an.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
10. Verfahrensbegleitende Massnamen (Terminierungen / Verfahrensaufhebungen / Vergütungsfestsetzung / etc.) werden stets zeitnah getroffen.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
11. Das Gericht ist in der Lage wirtschaftlich komplexe Konstellation angemessen zu bearbeiten. Dies gilt insbesondere für simultane Verfahren einer Gruppe von Unternehmen ('Konzerninsolvenz').
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
12. Das Insolvenzgericht steht einer Verfahrensabwicklung und Verfahrensgestaltung durch einen Insolvenzplan grundsätzlich positiv gegenüber.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
13. Das Insolvenzgericht ist zu einer 'informellen' Vorprüfung des Entwurfs eines Insolvenzplans bereit und legt mögliche Bedenken offen.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet
14. Das Insolvenzgericht prüft einen 'offiziell' vorgelegten Insolvenzplan innerhalb der gesetzlichen Normalfrist von 2 Wochen.
Durchschnittliche Bewertung:
0
5
Ihre Bewertung:
0
5
Noch nicht bewertet

HINWEIS: Falls Sie noch nicht registriert und angemeldet sind, müssen Sie sich erst ganz oben im Menü anmelden. Oder hier

Dieses Gericht bewerten!

You must be logged in to vote.

Suchbegriff eingeben und Return-Taste drücken